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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von CT-Computer Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen von CT-Computer Berlin, Thomas Kreitlow, Dillgesstraße 26, 12249 Berlin - im folgenden CT-Computer Berlin genannt - sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils neuesten Fassung maßgebend. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden jedoch Vertragsgegenstand, wenn sie CT-Computer Berlin gegenüber ihren eigenen AGB oder gegenüber der gesetzlichen Regelung begünstigen. Im übrigen werden anderslautende AGB des Bestellers auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von CT-Computer Berlin selbst im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

Geltung der Bedingungen 

Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Kunden, Besteller oder Auftraggeber - im folgenden Kunde genannt. 

Angebote, Auftragsbestätigung 

Bzgl. fertiger Waren, die nicht der Notwendigkeit der Konfiguration oder Installation durch CT-Computer Berlin unterliegen, gilt, dass die Angebote von CT-Computer Berlin frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten zu verstehen sind. An den erteilten Auftrag (Kaufangebot) ist der Kunde ab Zugang vier Wochen gebunden.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von CT-Computer Berlin oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande.
Bzgl. unfertiger Waren, Waren die durch CT-Computer Berlin konfiguriert oder installiert werden müssen oder sollen, sowie Aufträgen zur Erstellung inidividueller Anwendungen oder Anwendungsteile, auch unter Verwendung von fertigen Komponenten incl. Fremdkomponenten, gilt, daß sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, CT-Computer Berlin an das Angebot vier Wochen lang gebunden ist. Ein Vertrag kommt jedoch erst durch eine Auftragserteilung ohne Abweichungen vom Angebot zustande. Werden vom Auftraggeber nach der Auftragserteilung Erweiterungen und Änderungen zum Angebot gewünscht, so ist über die Kosten und den Fertigstellungstermin eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
Alle Angaben im Internet, in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preise - unverbindlich.
Mündlichen oder schriftlichen Zusagen oder Vereinbarungen durch Erfüllungsgehilfen von CT-Computer Berlin sowie Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch den vertretungsberechtigten Geschäftsführer schriftlich bestätigt worden sind. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften durch Erfüllungsgehilfen. Vertretungs- und Handlungsvollmacht kraft Rechtssein ist in jedem Fall ausgeschlossen. 

Preise

Sämtliche zu fertigen Produkten genannten Preise, sowie Preise zu Produkten, die nicht von CT-Computer Berlin konfiguriert oder installiert werden müssen oder sollen, sind Bruttopreise incl. der gesetzl. gültigen Umsatzsteuer. Fracht- und Verpackungskosten hat der Käufer zusätzlich zu entrichten. Die Preise verstehen sich ab Berlin einschließlich normaler Verpackung. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von CT-Computer Berlin. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gilt dies auch, wenn aufgrund leichter Fahrlässigkeit von CT-Computer Berlin oder eines ausschließlich in ihrer Sphäre liegenden Umstandes die tatsächliche Lieferung erst nach mehr als vier Monaten erfolgen kann.
Alle zu unfertigen Waren, Waren die durch CT-Computer Berlin konfiguriert oder installiert werden müssen oder sollen, gelten die in einem Angebot genannten Preise bis zum Ablauf des im Angebot genannten Datums. Auftragserteilungen, die nach Ablauf der in Angeboten genannten Gültigkeitfrist eingehen, sind ungültig. Sämtliche diesbezüglichen Preise sind - sofern nicht etwas anderes durch CT-Computer Berlin bekanntgegeben wurde, Nettopreise excl. Umsatzsteuer. 

Lieferzeiten, Lieferverzug, Gefahrübergang

Die Versendung von fertigen Waren erfolgt ab Lager CT-Computer Berlin. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware dem Beförderer übergeben wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Vereinbarte Lieferzeiten können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde den ihm obliegenden Pflichten (z.B. fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wird.

Hält CT-Computer Berlin Liefertermine nicht ein, so hat der Käufer CT-Computer Berlin schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei CT-Computer Berlin beginnt. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen. Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat CT-Computer Berlin nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Der Kunde ist erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn CT-Computer Berlin oder ihre Erfüllungsgehilfen den Verzugsschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Ein Rücktritt des Kunden vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die bereits erbrachte Leistung für den Kunden nachweislich ohne Interesse ist.
Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat CT-Computer Berlin nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen, wie z.B. Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von CT-Computer Berlin eintreten oder CT-Computer Berlin unverschuldet von diesen nicht beliefert wird, trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätte.
In diesem Fall ist CT-Computer Berlin berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht Erfüllten vom Vertrag zurückzutreten.

Hat CT-Computer Berlin die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten oder befindet sie sich in Verzug, so hat der Kunde im Falle eines eingetretene Schadens Anspruch auf ein Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen, sofern der Käufer nicht nachweist, daß es sich um einen typischen und vorhersehbaren Schaden handelt.

CT-Computer Berlin ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teilleistungen zu akzeptieren. Abweichungen der gelieferten Ware oder Leistung von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen der bestellten Ware erfüllen oder beinhalten. Softwareprodukte sind prinzipiell von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. 

Annahmeverzug des Kunden

Nimmt der Kunde die Ware nicht ab bzw. werden Versandsendungen nicht abgefordert oder deren Annahme verweigert, so ist CT-Computer Berlin berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens zehn Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle der nicht möglichen Installation auf Geräten des Kunden, incl. durch den Kunden angemieteten Geräten, die durch fehlende Informationen seitens des Kunden oder durch Bedingungen, die nicht im Einflußbereich von CT-Computer Berlin liegen, haben Verzögerungen aufschiebende Wirkung bzgl. der Fertigstellung oder Auslieferung.

Werden Informationen, die der Kunde CT-Computer Berlin im Rahmen der Lieferung oder Auftragsarbeit bereitzustellen hat, nicht in angemessener Frist bereitgestellt, so ist CT-Computer Berlin ebenfalls berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens zehn Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle der Schadenersatzforderung durch Nichterfüllung können 25% des vereinbarten Kaufpreises, mindestens jedoch 10,-- EUR, verlangt werden, soweit nicht nachweislich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt in allen Fällen ausdrücklich vorbehalten. Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.

Zahlungen

Alle Rechnungsbeträge sind, sofern CT-Computer Berlin nicht ausdrücklich eine anderslautende Frist einräumt, sofort und ohne Abzug fällig. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an der Kasse gegen Aushändigung einer Barverkaufsquittung erfolgen. Bei Versandgeschäften sind die Rechnungsbeträge per Nachnahme zu entrichten. In Rechnung gestellte Beträge sind am Geschäftstag nach Rechnungszugang spätestens am Geschäftstag nach Lieferung der Ware ohne Abzug in einer Summe zahlbar.

Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto von CT-Computer Berlin als bewirkt.
Unter Abbedingungen der §§ 366, 367 BGB und trotz eventueller anderslautender Bestimmung des Kunden legt CT-Computer Berlin fest, welche Forderungen durch Zahlung des Kunden erfüllt sind. Das Recht des Kunden gemäß der nachstehenden Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. In jedem Fall können Zahlungen nur in Höhe der dem Kunden etwa zustehenden und geltend gemachten Gegenansprüche zurückgehalten werden. 

Eigentumsvorbehalt 

Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die CT-Computer Berlin aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden CT-Computer Berlin die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigegeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

Die Ware oder Leistung bleibt Eigentum von CT-Computer Berlin. Die Verarbeitung oder Umarbeitung erfolgen stets für CT-Computer Berlin als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie.

Solange der Käufer mit Zahlungen gegenüber CT-Computer Berlin nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind jedoch stets unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Ansprüche gegen Versicherungen oder aus unerlaubter Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an CT-Computer Berlin ab. CT-Computer Berlin ermächtigt ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von CT-Computer Berlin im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber CT-Computer Berlin nicht nachkommt.

Auf Aufforderung von CT-Computer Berlin hat der Kunde die Abtretung offenzulegen und CT-Computer Berlin die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Der Kunde gibt, wenn er nicht gegen sofortige Bezahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von CT-Computer Berlin in der Weise an seine Kunden weiter, daß er sich diesen gegenüber selbständig gem. § 455 BGB das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält.

Bei Zugriffen Dritter - insbesondere des Gerichtsvollziehers - auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von CT-Computer Berlin hinzuweisen und CT-Computer Berlin unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden, die durch solche Zuriffe entstehen, trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und sonstige Beeinträchtigungen auf seine Kosten zu versichern. Die daraus ihm zustehenden Ansprüche tritt er bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an CT-Computer Berlin ab.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist CT-Computer Berlin berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch CT-Computer Berlin liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz etwas anderes bestimmt, kein Rücktritt vom Vertrag.
Soweit CT-Computer Berlin nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Kunde ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.

Zahlungsverzug
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst werden kann oder seine Zahlungen einstellt oder einen vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und die ihm gesetze Nachfrist verstreichen läßt, ist CT-Computer Berlin berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Wechsel oder Schecks hereingenommen worden sind. Das gleiche gilt, wenn CT-Computer Berlin andere Umstände bekannt werden, die erheblich oder begründete Zweifel über die Kreditfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, wie zum Beispiel Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, Ablehnung eines Konkursantrags, schriftliche Kreditauskunft über die Kreditunwürdigkeit des Vertragspartners.
In diesem Fall ist CT-Computer Berlin außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Ist der Kunde im Verzug, so ist CT-Computer Berlin berechtigt, Zinsen in Höhe des von seinem Kreditgebern berechneten Zinssatzes für offenen Kontokorrentkredite oder 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

Rücktritt
Neben den bereits angeführten Fällen besteht außerdem ein Rücktrittsrecht für CT-Computer Berlin bei einer den Vertragszweck gefährdenden Vertragsverletzung des Kunden, wenn eine Nachfristsetzung durch CT-Computer Berlin mit Ablehnungsandrohung erfolglos geblieben ist.
Gewährleistung
Gibt die Betriebsanleitung/Dokumentation Hinweise zur Problemanalyse und Fehlereingrenzung einer gelieferten Ware oder beauftragten Leistung, wird der Kunde bei Störungen nach den Hinweisen vorgehen, bevor er die Instandsetzung durch CT-Computer Berlin verlangt. Wird von CT-Computer Berlin gelieferte Ware vom Käufer zurückgesandt oder Fehler in einer beauftragten Leistung nachgewiesen, so kann CT-Computer Berlin die Reparatur bzw. die Beseitigung des Mangels ablehnen, wenn der Sendung keine Rechnungskopie und/oder ein Liefernachweis beigefügt wurde. Vor Warenrücksendungen ist im Gespräch mit CT-Computer Berlin die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden und hat frei Haus zu erfolgen. Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann CT-Computer Berlin eine Bearbeitungsgebühr von 50,-- EUR erheben oder spezifisch abrechnen.

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert CT-Computer Berlin nach ihrer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert nach, CT-Computer Berlin ist berechtigt, zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen.
Zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware bzw. der beauftragten Leistung ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften schriftlich bezeichnet worden sind. Alle Spezifikationen und Eigenschaften von Waren beruhen auf Angaben der Hersteller und sind daher ohne Gewähr. Dies gilt auch für die Verwendung von vorgefertigten Komponenten, die durch CT-Computer Berlin zur Erfüllung einer Leistung benötigt werden.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Kunde wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Bei Geschäften mit Endverbrauchern ist CT-Computer Berlin berechtigt, die Durchführung der Gewährleistung ganz oder teilweise einem Vertragshändler oder einem geeigneten Fachhändler zu übertragen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab dem Tag des Erhalts der Ware oder Wirksamwerden der vereinbarten Leistung, sofern nicht CT-Computer Berlin eine längere Gewährleistungsfrist einräumt. Gelieferte Waren sind fabrikneu, sie kann neben neuen auch neuwertige Teile enthalten. Erbrachte Leistungen können auch auf der Verwendung von gebrauchten Komponenenten beruhen.

Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der Gewährleistungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist für das Produkt, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, die die Verjährung unterbrechen. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräte- oder Softwareteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln im Sinne von § 639 Abs. 2 BGB und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs in anderer Weise (§ 208 BGB).

Der Kunde hat CT-Computer Berlin offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung bzw. Erbringung der vereinbarten Leistung schriftlich mitzuteilen. Mangelhafte Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch CT-Computer Berlin bereitzuhalten.
Unvollständige Sendungen, Artikel und Leistungen müssen CT-Computer Berlin unverzüglich nach Erhalt angezeigt werden. Zum Nachweis der Unvollständigkeit kann CT-Computer Berlin eine Eidesstattliche Versicherung vom Kunden verlangen.
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten muß der Kunde die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige Schäden untersuchen und CT-Computer Berlin von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung unter Angabe des genauen Sachverhalts Mitteilung machen. Die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben ergänzend anwendbar.
Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber CT-Computer Berlin aus. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, besteht keine Haftung.

Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von CT-Computer Berlin nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn dadurch Mängel entstehen. Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Kunde zu beweisen, daß der Mangel nicht durch Eintritt einer der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und Leistungen und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
Gebrauchte Artikel, Geräte oder Ersatzteile werden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert. 

Haftung

CT-Computer Berlin haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Ferner haftet CT-Computer Berlin bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflicht auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen Schadens begrenzt.

Für den Verlust von Daten kann keine Haftung übernommen werden, es sei denn, ein entsprechender Schaden wäre auch durch regelmäßige, d.h. bei Kaufleuten durch tägliche, Sicherung nicht vermieden worden. 

Abtretungsverbot

Die Rechte des Kunden aus den Geschäften mit CT-Computer Berlin sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch CT-Computer Berlin nicht an Dritte übertragbar. Es sei denn CT-Computer Berlin weicht hiervon in Angeboten ausdrücklich ab. 

Datenschutz

Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, daß CT-Computer Berlin im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. 

Vertragstyp

Die Lieferverträge zwischen CT-Computer Berlin und Kunde sind, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den oben genannten Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller Höhe bestehen, auch wenn CT-Computer Berlin Finanzierungsverträge vermittelt hat. 

Teilunwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

Für etwaige Streitigkeiten aus Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen wird für beide Teile Berlin als Gerichtsstand vereinbart, soweit dies zulässig ist. Gleiches gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden unbekannt ist. Es bleibt CT-Computer Berlin jedoch unbenommen, auch am jeweiligen Sitz des Kunden zu klagen.
Erfüllungsort ist Berlin.

Auf diesen Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlußgesetzes (EKAG) anwendbar
Address

CT-Computer Berlin
Kreitlow & Goehte                    
Dillgestraße 26
12249Berlin

Contacts

Email: info@ct-computer.eu 
Tel : +49 (0)30 8540 21 40 
Fax: +49 (0)30 8540 21 62

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